Wenn wir gemeinsam an ihren Problemen arbeiten ist Vertrauen und Transparenz besonders wichtig. Daher erlauben Sie mir hier ein paar Informationen zu meiner Leistungsverrechnung.
Als unabhängige Privatpraxis stelle ich Ihnen für alle erbrachten Leistungen direkt eine Verrechnung in Form einer Honorarrechnung aus. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Leistung in jedem Fall erst selbst bezahlen müssen. Anschließend können Sie die von mir erhaltene Rechnung dann optional bei Ihrer Kasse einreichen.
Bei der Honorarstellung orientiere ich mich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die derzeitigen Erstattungssätze des GebüH stellen allerdings keine rechtsverbindliche Gebührenordnung dar. Sie resultieren ferner aus unregelmäßiger Kalkulationen einer minutenbasierten und schulmedizinischen Bewertung bzw. aus durch Umfrage ermittelten Durchschnittswerten. Die Vergleichbarkeit mit meinem tatsächlichen Zeitaufwand ist offensichtlich nicht gegeben. Daraus ergibt sich für mich, dass ich für Einzelpositionen andere Faktoren in Ansatz bringe.
Mein Honorar orientiert sich an einem Termin a 50-60 Min.
Ich empfehle grundsätzlich, dass Sie Bitte vor Behandlungsbeginn die mögliche Kostenübernahme entsprechend Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung abklären. Behandlungskosten werden i.d.R. sehr unterschiedlich erstattet.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. keine Behandlungskosten für Kinesiologie oder andere Heilpraktikerleistungen, selbst wenn sie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.
Private Versicherungen oder private Zusatzversicherungen erstatten i.d.R. Ihre Behandlungskosten. Die Höhe der Leistungsübernahme kann je nach Versicherung und Vertrag variieren.